En Casa Pflegedienst GmbH | Bünde
Beratungsgespräche nach §37.3 in Bünde & Umgebung
Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege
Pflegebedürftige, die von Angehörigen oder anderen privaten Pflegepersonen betreut werden und Pflegegeld erhalten, sind nach §37.3 SGB XI verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Beratung durch einen zugelassenen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Diese Qualitätssicherungsbesuche dienen dazu, die häusliche Pflege zu verbessern, Angehörige zu entlasten und wertvolle Tipps für den Pflegealltag zu geben.
Wann sind Beratungsgespräche erforderlich?
Die Häufigkeit der Beratungsgespräche hängt vom anerkannten Pflegegrad ab:
- Pflegegrad 2 & 3: Beratungsgespräch alle sechs Monate
- Pflegegrad 4 & 5: Beratungsgespräch alle drei Monate
Ablauf des Beratungsgesprächs
Ein erfahrener Pflegefachkraft besucht Sie zu Hause und bespricht individuell Ihre Pflegesituation. Ziel ist es, die Qualität der Pflege sicherzustellen und hilfreiche Ratschläge zu geben. Dabei werden unter anderem folgende Themen besprochen:
- Optimierung der Pflegeabläufe
- Umgang mit Pflegehilfsmitteln
- Entlastung für Angehörige
- Sturzprophylaxe & Mobilitätsförderung
- Beantragung weiterer Leistungen
Kostenübernahme durch die Pflegekasse
Die Beratungsgespräche sind für Sie kostenlos, da die Kosten direkt von der Pflegekasse übernommen werden. Die Durchführung ist verpflichtend, um weiterhin Pflegegeld zu erhalten.
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